Hersteller, die einen bestimmte Menge an Verpackungen in Umlauf bringen, sind verpflichtet, dies an das Verpackungsregister zu melden. Die damit in Zusammenhang stehende erforderliche Prüfung der Vollständigkeit der Meldung kann ab sofort durch uns erfolgen, weil wir ein im Verpackungsregister geführter Prüfer sind.
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